E I L T: Beratungshaftung Architekt ohne Vertrag


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Abgeschickt von Markus Engelberg am 18 August, 2005 um 12:12:13

Wenn ein Architekt eine fachlich falsche Auskunft gibt, aber nicht mehr mit dem Bauherren in einem vertraglichen Verhältnis steht (weil sein Anuftrag mit Errichtung des Hauses endete), und dadurch jetzt Mehraufwendungen entstehen, haftet dann der Architekt für erforderliche Mehrarbeiten, die aufgrund seiner Falschaussage durch den Bauherrn veranlasst wurden?



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