Trafostation einmessungspflichtig ?


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Abgeschickt von Frank am 18 August, 2005 um 12:20:36

Unser örtlicher Stromversorger hat auf unserem Grundstück mit einer Grunddienstbarkeit eine Trafostation errichtet. Die Größe der Station beträgt 1,90 x 2,70 x 2,00m (LxBxH) und ist in massiver Bauweise errichtet und begehbar.
Lt. Stromanbieter ist er nicht verpflichtet dieses Gebäude, daß ja auch unserem Grundstück steht einmessen zu lassen. Angeblich besteht bei Bauten die keinen Bauantrag brauchen auch keine Einmessungspflicht in Hessen.

Stimmt dies so ?

Wenn dies so stimmt.. kann ich dann das Katasteramt mit der Einmessung beauftragen und die Kosten weiterreichen oder bleibe ich dann auf den Kosten sitzen ?



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