Re: Grenzbepflanzung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Passau am 18 August, 2005 um 13:10:21

Antwort auf: Grenzbepflanzung von karl pflüger am 09 August, 2005 um 22:31:51:

Mit baurechtlichen gar nicht, da Bäume nicht dem Baurecht unterfallen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Ausführungsgesetz zum BGB. Das Staatsministerium der Justiz (glaube ich) bietet dazu eine Broschüre zum Download an: Rund um die Gartengrenze. Grundstz: Bei 50 cm Abstand zwischen Stammmitte und Grenze dürfen die Bäume max. 2 m hoch sein, höhere Bäume müssen 2 m Grenzabstand einhalten.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]