Re: Trafostation einmessungspflichtig ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 August, 2005 um 17:40:25

Antwort auf: Trafostation einmessungspflichtig ? von Frank am 18 August, 2005 um 12:20:36:

Vorweg: ich habe keine Ahnung ob für das Gebäude eine Pflicht zur Einmessung besteht oder nicht. Ich frage mich nur warum es überhaupt eingemessen werden sollte?

Wenn Sie unnötigerweise eine Einmessung des Gebäudes beauftragen gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Teil der Beauftragung (Zahlung des Honorars) auch erfüllen müssen unabhängig davon um wessen Gebäude es sich handelt. Und warum sollte jemand etwas bezahlen, was Sie ohne sein Einverständnis und ohne besonderes Erfordernis in Auftrag gegeben haben?

: Unser örtlicher Stromversorger hat auf unserem Grundstück mit einer Grunddienstbarkeit eine Trafostation errichtet. Die Größe der Station beträgt 1,90 x 2,70 x 2,00m (LxBxH) und ist in massiver Bauweise errichtet und begehbar.
: Lt. Stromanbieter ist er nicht verpflichtet dieses Gebäude, daß ja auch unserem Grundstück steht einmessen zu lassen. Angeblich besteht bei Bauten die keinen Bauantrag brauchen auch keine Einmessungspflicht in Hessen.

: Stimmt dies so ?

: Wenn dies so stimmt.. kann ich dann das Katasteramt mit der Einmessung beauftragen und die Kosten weiterreichen oder bleibe ich dann auf den Kosten sitzen ?





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