Re: Zwangsversteigerung-Immobiliengutachten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 August, 2005 um 08:44:25

Antwort auf: Zwangsversteigerung-Immobiliengutachten von Müller am 18 August, 2005 um 21:17:26:

Gutachter müssen für jedes Objekt zwei von drei zugelassenen Ermittlungsverfahren verwenden (Sachwert-, Ertragswert- und das dritte habe ich vergessen). Bei den Gutachten wird üblicherweise weiter in Bodenwert und Gebäudewert unterschieden. Die Bodenwerte entsprechend den Bodenrichtwerten, die man beim Gutachterausschuß der jeweiligen Gemeinde oder für NRW unter http://www.boris.nrw.de/ herausfinden kann. Diese Werte sind eine statistische Auswertung abgewickelter Verkäufe und haben daher nur orientierende Aussage.

Das Gebäude wird in Altersklassen und Restnutzungsdauer eingeteilt. Aus diesen Werten und einer Reihe weiterer Faktoren ergibt sich dann der Gebäudewert im Gutachten.

Der Verkehrswert im Gutachten ist ein Orientierungswert, der nach sehr engen, gesetzlich vorgeschriebenen Regeln ermittelt wird. Viele Dinge, wie Renovierungsaufwand, Schadensbeseitigung usw. werden in den Gutachten nicht mit den tatsächlich anzusetzenden Kosten berücksichtigt.

Bei der Vorbereitung auf eine Zwangsversteigerung sollte man zunächst versuchen den Renovierungsaufwand preislich zu schätzen, dann den Betrag festlegen, den man maximal ausgeben wollte (Kosten für Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag nicht vergessen!) und daraus das absolute Limit für die Versteigerung festlegen.

: Hi!
: kann mir jemand einige Fragen beantworten?
: ob irgend eine Liste gibt, wo die Preise pro qm sind?
: Wie wird das Objekt von einem Immobiliengutachter angeschetzt?
: p.s. vielleicht gibt`s eine Computerprogramm das Gutachter verwendet, um die Preise für die Objekte festzulegen?

: MfG
: Klaus





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