Abgeschickt von Kirchknopf am 19 August, 2005 um 13:54:33
Leider fehlt in Bayern der § Umwehrungen in der LBO und BayBO. In anderen Bundesländern kann man dies nachlesen. So gilt z.B. üblicherweise bei einer Absturzhöhe bis 12 m: mindestens 90 cm und bei einer Absturzhöhe über 12 m: mindestens 110 cm.
Gilt das auch für Bayern?
Wie wäre die Mindesthöhe der Umwehrung bei einer Balkonmauerstärke von 55 cm?
Dies halte ich gerade bei Kindern für sehr gefährlich, wenn auch hier nur 90 cm gelten würden.