Abgeschickt von Christiane am 19 August, 2005 um 15:02:14
Kann es sein, dass es für auf der Grenze zwischen zwei bebauten und bewohnten Gründstücken innerhalb einer Ortschaft stehenden Hecken eine Höchstgrenze von zwei Metern gibt? Wenn ja- wem obliegt die Pflicht zur Pflege bzw. Kürzung?
Welche Norm ist einschlägig?
Vielen Dank für die Hilfe!