Re: alte Grenzbebauung NRW


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Abgeschickt von Martina Müller am 19 August, 2005 um 20:00:29

Antwort auf: Re: alte Grenzbebauung NRW von Dirk Baumeister am 19 August, 2005 um 08:31:35:

Vielen Dank,
ich habe für nächste Woche einen Termin bei der Baubehörde unserer Stadt.

Vieleicht können Sie mir aber in einem Punkt noch weiterhelfen:

Eine der grenzbebauten Wände ist vom Gründstück des anderen Eigentümers aus mit Efeu bewachsen. Ist der Eigentümer des Grundstückes und somit des Efeus zur Beseitigung verpflichtet und muss er auch eventuelle durch den Bewuchs verursachten Schaden an der Fassade haften.

Vielen Dank

M.M.



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