Abgeschickt von Robert am 20 August, 2005 um 12:32:54
Durch Grenzverschiebung eines Nachbarn in das öffentliche Gut (Gemeinde schaut weg) befindet sich der Straßenkanal (Oberflächenwasser der Straße) zu 2/3 auf Privatgrund, kann man von der Gemeinde verlangen, die Kanalgebühren nur mehr anteilsmäßig zu bezahlen und mit welchen Kosten ist der Straßenkanal in den Kanalgebühren für Haushalte mit berücksichtigt?
MfG