Re: Geh- und Fahrrecht und/oder Baulast?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 August, 2005 um 12:41:54

Antwort auf: Geh- und Fahrrecht und/oder Baulast? von Anna am 19 August, 2005 um 21:49:00:

Die Baulast sichert ein Recht an einem Grundstück öffentlich und die Grundschuld sichert ein Recht dinglich (unmittelbar mit dem Grundstück verbunden). Grundsätzlich ist eine Bebaubarkeit eines Grundstücks nur dann möglich, wenn die "Erschließung" (Straße, Kanal, Wasser, Strom ...) gesichert ist. Diese Erschließung kann durch Baulast und Grundschuld nachgewiesen werden, wenn das Grundstück nicht ohnehin an einer öffentlichen Straße liegt in der diese Medien schon vorhanden sind.

: Hallo zusammen,

: wir interessieren uns für ein Grundstück, das aus einer Teilung entstanden ist. und zwar ist ein Rechteck in zwei kleinere geteilt worden. Das hintere interessiert uns.

: Nun hat dieses keine eigene Zufahrt und es ist eine Dienstbarkeit bzgl. Ãœberfahrt und Leitungsrecht eingetragen. Aber keine Baulast.

: Von mehreren Seiten habe ich nun gehört und gelesen, dass man sowohl die Grundschuld als auch die Baulast eintragen lassen soll, anderfalls soll man das Grundstück nicht kaufen.

: Kann mir jemand erklären, was die Eintragung der Baulast verändert/besser macht?

: Vielen Dank

: Anna





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