Re: WEG Solaranlage Zustimmung


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 20 August, 2005 um 12:44:00

Antwort auf: WEG Solaranlage Zustimmung von Ast am 19 August, 2005 um 23:05:20:

Guten Tag,

die Errichtung einer Solaranlage wird gewöhnlich eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum darstellen, die damit von allen Wohnungseigentümern zustimmungspflichtig ist.

Gibt es aber keine Beeinträchtigungen für andere Wohnungseigentümer als den die bauliche Veränderung beantragenden Wohnungseigentümer, kann eine verweigerte Zustimmung ersetzt werden.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

: Auf ein Flachdach eines Mehrfam.hauses(WEG) soll eine Solaranlage kommen. Diese bedarf keiner baurechtlichen Genehmigung, Frage: Ist für diese bauliche Änderung die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich?





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