Re: Hauskauf - Gewährleistungsausschluß üblich?


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 20 August, 2005 um 13:01:39

Antwort auf: Hauskauf - Gewährleistungsausschluß üblich? von Erich am 20 August, 2005 um 08:22:37:

Guten Tag,

Gewärleistungsausschlüsse beim Verkauf von Gebrauchtimmobilien sind die Regel, insbesondere wenn es sich um Verkäufe von Privatpersonen handelt. Insofern gibt es dort wenig zu verhandeln, das Risiko für den Verkäufer wäre auch zu hoch.

Gleichwohl sind Sie als Käufer vor arglistiger Täuschung, das heißt verkürzt dem bewußten Verschweigen von relevanten Informationen über negativen Umständen, geschützt.

Um aber vor bösen Überraschungen geschützt zu sein rate ich jedem Käufer dazu, das potentielle Kaufobjekt durch einen Sachverständigen (Ingenieur, bedingt auch Architekten) besichtigen zu lassen. Dieser erstellt dann - wenn er es ordentlich macht - eine Bilddokumentation über die bautechnischen Schwachstellen und Problempunkte des Hauses. Das kostet zwar etwas (was bei einer nicht nur oberflächlichen Betrachtung, die dazu noch wenig bringt, selbstverständlich ist), ist aber gut angelegtes Geld.

Denn stellt er nichts fest, ist der Erwerber auf der sicheren Seite. Stellt er Defizite fest, kann vielleicht über den Preis verhandelt werden, zumindest aber kennt der Erwerber den Umfang und den Rahmen zu verrichtender Arbeiten, der über den Kaufpreis hinaus auf ihn zukommt, was beispielsweise bei der Finanzierung oder der zeitlichen Planung berücksichtigt werden kann.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

: Wir wollen ein Haus kaufen. Der Eigentümer will unter Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen verkaufen und nur versichern, dass ihm keine wesentlichen Mängel bekannt sind. Über die inhaltliche Bedeutung, dass wir damit im Prinzip niemals Schadenersatz sehen, wenn was wäre, sind wir uns klar.

: Aber Frage:
: Ist der Gewährleistungsausschluss beim Gebrauchthauskauf eher die Regel oder eher die Ausnahme? Sprich, habe ich als Käufer hier eine marktübliche Verhandlungsposition oder gehen 95% der Gebrauchthäuser von privat an privat unter Ausschluß der Gewährleistung über den Tisch?





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