Re: Bauliche Veränderung an Garagen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von D.Kall am 20 August, 2005 um 14:11:49:

Antwort auf: Bauliche Veränderung an Garagen von Ulrich Kunz am 19 August, 2005 um 12:39:27:

Bauliche Veränderung, deren Ausmass und deren Vorliegen führen schnell zu Streit. Gitter an Fenstern und Sat-Schüsseln sind z.Bsp. gerichtlich als bauliche Veränderungen eingestuft worden. Ich würde einen Rückbau vorschlagen, damit kein Prozessrisiko entsteht. Teilweise müssen Eigentümergemeinschaften aber baulichen Veränderungen zustimmen.
Suchen Sie mal im Internet nach Beispielen für "Bauliche veränderungen WEG"

http://www.ista.de/2742.html


: Wir haben eine WEG mit 7 Wohnungen. Auf dem Grundstück befinden sich hinter dem Haus 6 Garagen. Eine Garage gehört uns. An diese Garage habe ich an die hintere Wand einen weißen "Wetterfühler" von ca. 20cm höhe und ca. 10 cm Durchmesser angebracht, der über Funk die Daten an eine Wetterstation in unsere Wohnung meldet. Diese Wetterstationen gibt es in jedem Elektronik Handel. Die Garagen sind einzeln im Grundbuch eingetragen. Handelt es sich bei dem Messfühler um eine Bauliche Veränderung? Gilt die bauliche Veränderung auch für Garagen, die den einzelnen Eigentümern gehören? Ist ein Messfühler, der jederzeit wieder abgenommen werden kann, schon eine Bauliche Veränderung?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]