Re: Dachform abweichend vom Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 August, 2005 um 18:27:15

Antwort auf: Dachform abweichend vom Bebauungsplan von Andreas Lang am 20 August, 2005 um 14:15:33:

Sollte beabsichtigt sein von Festsetzungen des B-Plan abzuweichen, sollte der erste Weg zum Bauamt bzw. Stadtplanungsamt führen. Dort wird man die planerischen Absichten mitteilen und ausloten können, inwiefern eine Tendenz zur Befreiung von den Festsetzungen besteht. Wenn die erste Tendenz schon ablehnend ist lohnt sich eine Bauvoranfrage meist nicht mehr. Hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Bei ganz "jungen" B-Plänen sind Abweichungen i. d. R. schwieriger durchzusetzen als bei "alten".

: Hallo zusammne,

: ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen, allerdings ist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan vom Juni diesen Jahres die Dachform "Krüppelwalmdach" nicht in diesem Neubaugebiet erlaubt. Jedoch will meine Bauherrin unbedingt dieses Dach. Sämtliche andere Dachformen stellen kein Problem dar und sind explizit genannt (Sattel, Walm, Pult,Bungalow). Mein zukünftiger Nachbar hat allerdings diese Dachform schon vor ca 1-2 Jahren gebaut.
: Kann ich mich erfolgreich gegen den Bebauungsplan durchsetzen, wie sollte ich vorgehen? Bauvorantrag stellen?

: vielen Dank schon im voraus.

: Andreas





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