Re: Teil-Dachausbau ohne Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 August, 2005 um 18:32:43

Antwort auf: Re: Teil-Dachausbau ohne Baugenehmigung von Thomas am 20 August, 2005 um 08:56:14:

Würden Sie sich glauben, dass die Nutzung als Aufenthaltsraum vorerst gar nicht vorgesehen ist? Außerdem wäre auch ein Ausbau/Anbau eines Wohnzimmers zu beantragen, wenn dies nur zum Abstellen genutzt werden sollte (Lagerraum usw.) Die genehmigende Behörde kann Ihnen vorab mitteilen, ob ein Ausbau des DG zulässig wäre. Wenn ja, kann ein Bauantrag gestellt werden. Wenn nein, sollte man nicht mehr allzu viel von möglichen durchgeführten Arbeiten reden.


: : Muss der Teilausbau überhaupt angemeldet werden, wenn der Dachboden momentan lediglich zu Abstellzwecken genutzt wird und eine Wohnraumnutzung in nächster Zeit nicht geplant ist?

: : Eine nachträgliche Genehmigung ist dann möglich, wenn der Ausbau grundsätzlich genehmigungsfähig, d. h. an dieser Stelle zulässig ist.

: : : Was kann passieren, wenn ein Dachausbau ohne Fassadenänderung aus Unwissenheit ohne Baugenehmigung bereits in Teilen (Heizung, Trennmauern, Isolierung, Strom, Rohinstallation) erfolgt ist? Ist eine nachträgliche Genehmigung möglich?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]