bauen auf Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von keßler am 21 August, 2005 um 14:41:26

Ich will in Rheinlandpfalz ein EFH in einem Wohngebiet bauen. Mein Nachbar hat eine Garage ohne Fenster 50cm parallel der Grundstücksgrenze gebaut.
1. Ist dies zulässig?
2. Darf ich meine Garage trotzdem auf die Grundstücksgrenze setzen?
3. Was passiert mit den 50cm Luft die zwischen den Garagen stehen?




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