Re: Meßpunkt; Messstelle oder wie auch immer


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Abgeschickt von K.D. am 03 April, 2005 um 11:41:40

Antwort auf: Meßpunkt; Messstelle oder wie auch immer von Akalit am 30 Maerz, 2005 um 11:42:55:

Die § 42, 46 und 47 des Nachbarschaftsgesetzes Nrw sollten erst mal helfen. Hier steht was zu Abständen, wie man die misst und wann Verjährung eintritt.
Bei der Höhe sollte man, von der durchschnittlichen Geländehöhe des Nachbargrundstückes ausgehen. Nicht die Terrasse sondern die natürliche (oder die durch Aufschüttung erzeugte, da diese Höhe ja den Willen des Nachbarn zeigt) Geländeoberfläche. Die Höhe des Nachbarn deshalb, weil er durch die Hecke "belastet" wird. Also hast du eine 2,50m hohe Hecke und das Grundstück des Nachbarn liegt 50 cm höher, wird er mit nur 2 m "belastet".



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