Abgeschickt von Martin Fiedermutz am 22 August, 2005 um 19:11:27:
Hallo!
Für eine ursprünglich nicht baugenehmigte Berghütte wurde nachträglich durch das Landratsamt bereits vor 50 Jahren eine "Duldung" ausgesprochen.
Kann der Wiederaufbau nach einem Totalschaden mit dem Hinweis auf die Duldung verwehrt werden?
Grüße!
Martin