Garagengenemigung


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Abgeschickt von Ralf Burkart am 24 August, 2005 um 09:55:14

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Genemigung zum Bau einer Garage. Laut Baurecht in RLP ist eine Garage bis 50qm u. Abstand 5m zu Fahrbahnrand genemigungsfrei zu errichten. Das Bauamt teilte mir jedoch mit, da die Abstände der Garage zu den Grundstücksgrenzen mehr als 3m betragen, wäre doch eine Genemigung nötig. Wären die Abstände kleiner als 3m, ware die Garage genemigungsfrei!? Kann jemand was dazu sagen, ist für mich unverständlich. Die Genemigung wäre sicher kein Problem, jedoch enstehen dadurch Kosten, die ich gerne vermeiden möchte.



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