Re: Baugenehmigung <> Duldung und Wiederaufbau einer Berghütte im Brandfall


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Abgeschickt von Uwe Heinicke am 24 August, 2005 um 12:26:33

Antwort auf: Baugenehmigung <> Duldung und Wiederaufbau einer Berghütte im Brandfall von Martin Fiedermutz am 22 August, 2005 um 19:11:27:

Halli - Hallo,
ich denke mal ja. Soll heißen das nach einem Brandfall kein Wiederaufbau erlaubt wird.
Haben selber ein Haus mit Duldungsbescheid und da wurde uns dieses so bestätigt. Mag aber sein das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Am besten fragen Sie mal direkt bei der Ausstellungsbehörde bzw. dem Bauamt oder Bauaufsicht nach.
Gtruß Uwe



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