Re: Warum entscheidet das Bauamt in exakt gleichen Fällen unterschiedlich, Warum ?????


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Abgeschickt von K.D. am 03 April, 2005 um 11:51:38

Antwort auf: Warum entscheidet das Bauamt in exakt gleichen Fällen unterschiedlich, Warum ????? von Lothar am 02 April, 2005 um 16:57:47:

: Hallo,

: die Baubehörde hat unser Bauvorhaben nicht wie vorgesehen genehmigt (Antrag vom November) ,da eine Diskrepanz mit dem Bebauungsplan vorlag (Fenstergröße). Auch eine Befreiung oder Ausnahmegenehmigung wurde verwehrt (aus optischen Gründen).

: Unser Bauvorhaben liegt in einem Baugebiet mit ca. 100 Häusern. Jetzt habe ich mir einige Objektvorhaben verschiedener Bauträger angesehen und festgestellt, daß diese - bei nahezu identischer Bauweise mit den von uns gewünschten Fenstern - eine Genehmigung erhielten und der Bebauungsplan hier kein Thema war.Auch mein Architekt versteht das nicht.

: Ich frage mich, was soll das ????
: Ist das Willkür oder welche Gründe hat eine Baubehörde für ein solches Vorgehen???? Kann mir das jemand erklären ???

: Welche Möglichkeiten habe ich noch ?

: Lothar


Ohne genaue kenntnis des Sachverhaltes kann man hier nicht viel sagen.
1. Viellleicht gelten in den anderen Abschitte des B-Planes andere Vorschriften??
2. Vielleicht liegt ihr Grundstück in exponierter Lage im B-Plan und der Befreiung wurde deshalb nicht zugestimmt? Ausnahmen müssen im B-Plan vorgesehen sein. Z.B. mit der Formulierung "Ausnahmsweise zulässig ist... .
3. Ihrem Architekten hätten die Vorschriften des B-Planes bekannt sein müssen bzw. er hätte sie sich besorgen müssen um Ihre Planung zu erarbeiten. Sie haben doch sicher eine gehehmigungsfähige Planung bestellt oder??

Alternativ würde ich mir die Ablehnungsgründe im Baumt erläutern lassen. Die fressen da niemanden auf und verhauen auch keinen. Vielleicht hat auch die Gemeinde der Befreiung nicht zugestimmt. Manchmal kann die Bauaufsicht nicht anders entscheiden.
Eventuell kann man Ihnen im Bauamt auch Vorschläge unterbreiten, wie Sie Ihre Planung ändern können, um sie genehmigungsfähig zu machen.

Legen Sie jedoch unbedingt innerhalb der Monatsfrist Widerspruch zur Fristwahrung ein.

Die Begründung oder die geänderten Pläne können Sie dann später nachreichen.

Letztendlich haben Sie immer noch die Möglichkeit Ihren Architekten in die Verantwortung zu nehmen.



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