Entwässerung und Kanal / Vertrag mit der Stadt oder Baulast


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Abgeschickt von Nicole am 24 August, 2005 um 19:16:17

Hallöchen Ihr Lieben!
Habe da ein planungsrechtliches Problem.
So wie es ausschaut, wird´s was mit dem Bauvorantrag.
Das klappt wohl alles, aber nun erzählte man mir was von einem planungsrechtlichem Problem mit dem Kanal und der Entwässerung.
Habe eine Zustimmungserklärung meiner Eltern direkt nachgereicht, aus welcher hervorgeht, dass meine Eltern mit einer Nutzung ihres Kanals und der Führung von Entwässerungskanälen für Regenwasser einverstanden sind und dies auch ggfs. bei Teilung des Grundstückes auch als Baulast eintragen würden.
Nun wies man mir eine zweite Möglichkeit auf, ich könnte den naheliegenden Weg (meine Großeltern haben einen Teil ihres Grundstückes abgeben müssen, um diesen Weg überhaupt möglich zu machen) für den Kanalanschluss und Wasser über einen Vertrag (Dispensionsvertrag???) regeln lassen. Das sei aber nicht ganz so billig. :-) Die Stadt würde mir das dann irgendwie in Rechnung stellen...

Nun meine Frage: Hat jemand schon mal was von so einer Art Vertrag mit der Stadt gehört und hat Erfahrung. Das Grundstück meiner Eltern ist fast 70 m lang und das wäre ne echt lange Strecke über einen öffentlichen Weg bis zum öffentlichen Kanal. Die Straße müsste dann noch gesperrt werden, da fährt ein Bus durch und und und...

Vielleicht kann mir jemand eine kurze Info geben. Welche Nachteile da auf mich zukommen? Wie Erschließung, Kanalanschlussgebühr und und und.

Danke für die Info!

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hier eine Kopie meiner ersten Mail und der Antwort auf meine erste Mail


Antwort auf: Beteiligung und Zustimmung der Bank bei Teilung eines Grundstückes von Nicole am 11 August, 2005 um 21:09:51:

Hier geht es offensichtlich nicht um eine konkrete Grundstücksgröße. Baurechtlich scheinen Sie ja die Rahmenbedingungen schon geklärt zu haben. Die Bank befürchtet, dass das finanzierte Haus der Eltern auf dem kleineren Grundstück weniger Sicherheit für die Restschulden bietet als auf dem großen Grundstück. Die Bank möchte das geliehene Geld einfach ausreichend besichert haben. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass mit dem kleineren Grundstück nicht ausreichend Sicherheit geboten werden kann, können alternative Sicherheiten (Sparguthaben, Depots, Lebensversicherungen usw.) angeboten werden.

: Hallo Ihr Lieben!

: Vielleicht kann mir jemand helfen...

: Meine Eltern besitzen ein Grundstück (708 qm) in NRW und ich wollte auf das hintere Stück (im Garten meiner Eltern) bauen. Das vordere Grundstück ist mit dem Haus meiner Eltern bebaut.
: Das Bauamt hat dem zugestimmt, Abstandsflächen sind auch alle eingehalten, die Erschließung ist abgeklärt, Entwässerung und Kanal über Baulast / Zustimmung der Eltern.

: Ende Juni 2005 habe ich bei der Bank meiner Eltern angerufen, da das Haus finanziert wird. Da mir das niemand so schnell am Telefon sagen konnte, rief man mich kurz darauf in der ersten Juli-Woche an udn meine Eltern parallel und stimmte den zu, wies mich auf die Teilung hin - auch wg. der eigenen Sicherheit bei Finanzierungen. Danach hab ich das Bauamt heiß gemacht - da ist na langem Zank jetzt auch alles abgeklärt und jetzt hab ich ne Info vom 05.08. von der Bank, dass die Teilung nicht einfach so möglich sei, da man die Werterhaltung des Grundstückes prüfen müsse.

: Ist dies rechtens? Das Grundstück wird wenn zur Hälfte geteilt und dann sind immer noch 354 qm vorhanden nebst Haus. Hier in meiner Umgebung werden Neubaugebiete mit 207 qm Grundstücken veräußert.

: Vielleicht könnte mir jemand einen Tipp geben.

: Vielen Dank im Voraus!

: Nicole




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