Re: Schallschutz und Minderung


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Abgeschickt von K. Stricker am 25 August, 2005 um 06:37:00

Antwort auf: Re: Schallschutz und Minderung von Mari am 18 Mai, 2005 um 17:48:04:


Hallo,
ich würde auf jeden Fall vom Bauträger eine Nachbesserung fordern. Wenn noch die Möglichkeit des Gelteinbehaltes besteht würde ich schon 10 % der Kaufsumme einbehalten. Mit dieser Summe ist eine Nachbesserung erfahrungsgemäß möglich. Selbst bei einem Kaufpreis von 400 TDM wurden schon 80 TDM einbehalten. Wenn dann noch der Wunsch zur Nachbesserung besteht, der findet unter http://www.schallbruecken.de/, eine Firma die sich mit der Problematik der Nachbesserung beschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen
K. Stricker


: Hallo - ich hätte zu diesem Thema auch eine Frage:
: wir haben 2003 eine DHH mit Bauträger gebaut und hören die Nachbarn nur, wenn die Kinder die Stahlharfentreppe zu schnell runtergehen oder sie springen (?)oder rennen im DG und bei uns klirren die Scheiben eines Schrankes. Hilft da ein Gutachten oder sollen wir die Finger davon lassen? Man hört soviel negatives zu diesem Thema.

: Vielen Dank und Grüße
: Mari

: : Schallschutzmängel sind die häufigsten Baumängel überhaupt. Meist ist der Estrich etc. nicht schallentkoppelt und dies alles abzuändern ist ein Riesenaufwand. Das war auch bei unserem Neubau das Hauptproblem. Nun waren Sie ja schon so clever sich diesen Mangel nicht untermogeln zu lassen... Respekt, weil die meisten sind dann dumm wie Brot! Nebenher gefragt, wie teuer war denn das Gutachten? Wir haben für vier Messbereiche 1500€ bezahlt. Ich würde erstmal die Beseitigung verlangen und damit die Firma weichkochen, bis diese mit einer hohen Minderung einverstanden ist. Bei uns waren das ohne Anwalt unverschämte 4000 € und mit Anwalt nach einer kleinen Klage die auf deren Kosten dann zurückgenommen wurde plötzlich 15000 € also 90 € pro Quadratmeter. Da lohnt sich die Einschaltung eines guten Anwalts, weil sonst wird man der Sache nicht Herr und von vorne bis hinten verarscht.
: : Der BGH schätzt Kosten von ca. 50000 DM bei der Durchführung noch nicht unverhältnismäßig hoch ein i.S. des § 633 II 3 BGB.
: : Ein Urteil gibt es bei: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/super-illu/urteilssuche/01497/

:
: : : Guten Tag,
: : : ich besitze eine Doppelhaushälfte. Ein Schallschutzgutachten ergibt, dass eine DIN4109 in Teilen nicht eingehalten wird und die strengere Norm des VDI gar nicht eingehalten wird. Es ist in unserem Haus unstrittig: es werden die Normen nicht eingehalten und ein Gutachten belegt das. Abhilfe zu schaffen wäre sehr kompliziert und teuer. Wir wollen den Kaufpreis mindern.
: : : Nach welchen Maßstäben kann der Kaufpreis eines Doppelhauses im Wert von 300tEuro nun gemindert werden. Es ist scheinbar recht schwer dazu eine Aussage zu bekommen.
: : : Für eine Info oder einen Anhaltsounkt wäre ich sehr dankbar.

: : : Grüße Jan Kröger.





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