Re: Gartenhütte Abstand zur Grenze


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 25 August, 2005 um 09:33:13

Antwort auf: Gartenhütte Abstand zur Grenze von klaus am 22 August, 2005 um 21:28:49:

Hallo,

Grundsätzlich sind Gartenhäuschen dazu geeignet, auf der Grenze gebaut zu werden. Es stellt sich allerdings die Frage, ob das Gartenhäuschen Genehmigungspflichtig ist oder nicht (ist abhängig von der Größe, näheres dazu in der BauO NRW).
Wichtig ist noch, dass die Grenzen max. auf einer Länge von 15m, an einer Seite max. 9m bebaut sein dürfen. Wenn also Ihr Nachbar bereits eine lange Garage (z.B. 8m) hat und will an die selbe Grenze noch das Gartenhäuschen setzen, dann dürfte dies nur auf einer Länge von 1m passieren.

Ich habe noch zwei Frage, die nichts mit der Genehmigung des Gartenhäuschens zu tun haben: Was meinen Sie, wie viel Schatten so ein Gartenhäuschen wirft? Wie tief ist Ihr Garten?


: Hallo,
: mein Nachbar hat gerade seine
: Terasse eingeschalt und wie es aussieht will er direkt auf die Grenze ein Holzhaus setzten. Gibt es in NRW Bestimmungen zum Grenzabstand oder ist das Sache der Gemeinde.?? Da die Grenze zur Südseite ist, möchte ich natürlich nicht die Sicht bzw, das Licht mit einer Holzhütte direkt auf der Grenze verbaut haben.

: Danke !

: Klaus





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