Re: hilfe...garagenabriss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 August, 2005 um 10:53:49

Antwort auf: hilfe...garagenabriss von Astrid am 25 August, 2005 um 07:15:24:

Bei Gebäuden, die ohne Genehmigung errichtet wurden sollte zunächst geprüft werden, ob eine nachträgliche Genehmigung erreicht werden kann. Also ist erstmal zu klären, ob das Gebäude in der bestehenden Größe und Nutzung grunsätzlich genehmigungsfähig wäre. Im folgenden könnte man noch versuchen die Genehmigungsfähigkeit alternativer Nutzungen (Stall, Wohnen, Lager o.ö.) auf Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Ist das nicht der Fall, ist eine Genehmigung auch nachträglich nicht zu erreichen und die Abrissverfügung rechtens.

: wir haben einen hof gekauft. auf dem hof ist eine garage gebaut worden, ohne baugenehmigung. sie ist solide und passt sich einigermassen den übrigen stallgebäuden an. der kreis verlangt den sofortigen abriss. frage: was können wir unternehmen, damit die garage stehen bleiben kann? der kreis ist hartnäckig!





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