Re: Wir haben zu viel Gebaut!


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Abgeschickt von Tetzlaff am 26 August, 2005 um 11:09:37

Antwort auf: Re: Wir haben zu viel Gebaut! von Dirk Baumeister am 26 August, 2005 um 10:48:57:

: Sind die Gebäude denn genehmigt worden?

: Ihren Ausführungen zu Folge, wohnen Sie in einem Bereich, der nach BauNVO als "Wochenenhausgebiet" einzustufen ist und dementsprechend nur eine sehr lockere Bebauung zulässt (GRZ 0,2, GFZ 0,2). Das heißt, dass nur 20% der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen und inkl. Carport, Zufahrt max. 30% der Fläche als bebaut zugelassen sind. Zunächst sollte festgestellt werden, ob die Einstufung als Wochenendhausgebiet auf der Grundlage eines B-Planes erfolgt ist. Wenn die Festsetzung "Ferienhausgebiet" ist, wäre nach BauNVO eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,2 zulässig. Diese Werte gelten auch für reine und allgemeine Wohngebiete (WR, WA). Ganz allgemein kann man die Einstufung eines Grundstücks bei der Gemeinde erfragen und auch feststellen ob ein B-Plan mit weiteren Einschränkungen und Festsetzungen für das Grundstück vorliegt.

: Da das Bauamt den Abriss fordert liegt vermutlich keine Genehmigung vor. Wenn die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist, kann auch nachträglich ein Bauantrag eingereicht werden. In diesem Zusammenhang würde auch geprüft, ob und wenn ja wieviel Abweichung von den Festlegungen des B-Planes bzw. Abweichung von den Obergrenzen der BauNVO vorliegt. Diese Abweichung kann, muß aber nicht, durch die Gemeinde befreit werden.

: : Wir waren beim Bauamt, da fast alle Grundstücke in einer Feriensiedlung neu vermessen wurden. Dort hat man uns gesagt, das wir zu viel gebaut haben.
: : Es sind aber ca. 90 % aller Häuser in privater Hand und auch dauerhaft bewohnt. Währe unsere Siedlung ein normales Wohngebiet, hätten wir noch mehr bauen dürfen. So müssen wir laut Bauamt, ein Carpot und ein Gewächshaus abreissen. Was können wir machen, um diese Gebäude zu erhalten.

Wir haben 1983 das Grundstück mit den darauf befindlichen Gebäuden übernommen. Die Vorbesitzer sind mitlerweile verstorben. Daher wissen wir nicht ob eine genehmigung vorliegt.




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