Re: Instandhaltung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 03 April, 2005 um 12:03:09

Antwort auf: Re: Instandhaltung von O.Wegener am 01 April, 2005 um 10:54:32:

: Nein sie können diese Mauer nicht auf seine Kosten reparieren lassen auch nicht wenn eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel verstrichen ist, weil es fremdes Eigentum ist und Selbstjustiz verboten ist. Also setzen sie in beweisbarer Form eine Frist zur Beseitigung. Läßt der Nachbar die Frist verstreichen, so wird eine Klage auf Unterlassung fällig. So ist das halt!


Alternativ können Sie auch bei der zuständigen Bauaufsicht einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten stellen, weil von dem Gebäude auf dem Nachbargrundstück eventuell Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht.
Das Bauamt könnte dann auf grund der auch in der Bauordnung verankerten Instandhaltungspflicht Ihren Nachbarn zur Reparatur unter Androhung von Zwangsmitteln auffordern.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]