Bauerrichtungsvertrag und Baubeschreibung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Jörg am 29 August, 2005 um 22:03:53:

Hallo zusammen,

ich habe eine (fast) juristische Frage, mit der ich mich als Laie recht schwer tue. Unser Bauunternehmen verweigert die Verlegung von Laminat/Kork in den Schlafräumen, wobei es für die "Wohnräumen" explizit in der Baubeschreibung aufgeführt ist.

Im Bauvertrag steht (Zitat):
Nicht im Kaufpreis bzw. in den Aufgaben des Bauunternehmens sind enthalten: Die Ausführung der Maler und Tapezierarbeiten, die Bepflanzung der Außenanlagen, [...] Diese Ausführungen und Kosten werden vom Bauherren übernommen.

Mein Standpunkt ist jedoch, dass die Verlegung von Laminat & Co. nicht zu den Malerarbeiten gehört und daher vom Bauunternehmen durchzuführen ist.

Kann jemand etwas Licht in diese Sache bringen?

Danke!
Jörg



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]