Welche Vorraussetzung für eine Nachbar/Grenzwand?


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Abgeschickt von Miriam am 29 August, 2005 um 23:08:47

Hallo!

Wir planten in Niedersachsen ein Reihenendhaus bauen zu lassen.
Nun fällt das ganze Projekt ins Wasser, da sich keine weiteren Bauherren finden lassen.
Laut Bauträger wäre der Haustyp so auch als Doppelhaushälfte baubar.

Wir möchten das Haus auf jeden Fall bauen, notfalls als freistehendes Haus (Maße B:6m T:10m, zwei Vollgeschosse), also ein sehr schmales, langes Haus, auf 12m x 29m Gundstück.
Dann könnten wir den Mindestabstand von 3m zu jeder Seite einhalten.
Was uns aber lieber wäre, ist das Haus an die Grundstücksgrenze zu setzen, quasi als erste Doppelhaushälfte(der der spätere Nachbar baut dran an, was er will), so hätten wir nämlich statt 3m, 6m Garten an der Langen Wand.
Wie ist das mit der Nachbarwand, oder ist das eine Grenzwand?
Könnten wir das Haus an die Grundstücksgrenze setzen?
Wie muss die Wand an der Grundstücksgrenze aussehen, damit man sowas genehmigt kriegt?

Bin so ratlos...
Helft uns bitte schnell!

Miriam



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