Re: Deutung des Bebauungsplans


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 August, 2005 um 08:45:33

Antwort auf: Deutung des Bebauungsplans von Stefan am 29 August, 2005 um 23:14:54:

Es ist fast immer möglich Abweichungen vom B-Plan genehmigt zu bekommen. Ohne Ansicht des konkreten B-Planes ist eine genaue Deutung einer Einzelfallsituation nicht möglich. Dies kann entweder durch Rückfrage bei dem zuständigen Bauamt oder einen Architekten erfolgen. Die Lage und Größe der Garage könnte im B-Plan tatsächlich so fest definiert sein, dass eine andere Position auf dem Grundstück befreit werden müsste. Üblicherweise werden solche Befreiungen nur erteilt, wenn betroffene Nachbarn der Veränderung zustimmen.

: Hallo,
: in dem Bebauungsplan (nachfolgend BP), indem unser Baugrund liegt, ist die Garage an der Süd-Ost Ecke eingezeichnet. Wir wollen die Garage an die Nordgrenze setzen. Leider hat der angrenzende Nachbar hiermit ein Problem, mit der Begründung, dies sei laut BP nicht zulässig.

: Im BP gibt es folgenden Paragraphen:
: §8.1 Garagen einschließlich Nebengebäude sind nur innerhalb der Baugrenzen zugelassen

: Die Garage, als Rechteck mit den Buchstben GA gekennzeichnet, wuerde aber innerhalb der im BP gestrichelt markierten Baugrenze liegen.

: In der Legende der Planzeichen steht bei GA: Garage=zwingend.
: Heisst das jetzt, dass eine Garage an sich zwingend erforderlich ist oder die Lage der Garage wie im BP gekennzeichnet positioniert werden muss?

: In dem Baugebiet waeren dann schon 2 Garagen nicht nach
: Vorschrift gebaut.

: Ich hoffe jemand kann uns hier weiterhelfen.
: Besten Dank fuer Antwort
: Stefan





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