Re: Holzunterstand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 August, 2005 um 17:09:32

Antwort auf: Holzunterstand von Bernd am 30 August, 2005 um 16:02:46:

Die Verlängerung der Garage ist "in den Abstandflächen" des Hauptgebäudes und an der Grenze nicht mehr zulässig (siehe Bauordnung des jew. Bundeslandes) und löst eigene Abstandflächen aus. Da nützt die Zustimmung des Nachbarn auch nichts mehr. Es gibt noch Ausnahmeregelungen für Pergolen usw., was in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Einzelfall kann/sollte durch Rücksprache mit der Baubehörde oder Architekt geklärt werden.

: Eine Garage wird An auf einer Grenze gebaut 9 Meter,nach Bauantrag.
: Später baut der Besitzer ein Unterstand 3x3 Meter mit Holzpalisaden und einem Holzdach.Das Bauamt vordert ihn auf es abzureißen.

: Meine frage reicht es nicht aus das Holzdach abzubauen und das gestell also mit den Sparren stehen zu lassen als Sichtschutz,oder als Stellplatz.

: Darf mann eine Plane als Regenschutz spannen?

: Ist es erlaubt wen der Nachbar (zu der Seite) seine Einwilligung gibt das Dach später wieder Aufzubauen?





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