Ferienhaus nach Ablehnung Vorbescheid für Haus


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Abgeschickt von Hagen Poser am 30 August, 2005 um 18:28:40

Mir wurde der Bauvorbescheid nicht erteilt, da nach §35 ich ein Papier haben müsste das belegt das das bestehende Gebäude (ca 80qm, Baujahr ,40) welches ich nicht habe und nicht auftreiben kann. Jetzt möchte ich einen Antrag auf Errichtung eines Ferienhauses zu Erholungszwecken stellen.
Weiß jemand wie groß ein Ferienhaus nach Baurecht sein darf und darf man dieses auch unterkellern ???
Vielen Dank im Voraus.

Hagen




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