Dachterasse auf einem Anbau lt. B-Plan nicht zulässig!


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Abgeschickt von Thorsten Schmidt am 30 August, 2005 um 19:59:13

Moin Moin,

Punkt 1: Ich habe vor ca. zwei Monaten einen Bauunternehmer mit der Planung eines Anbaus beauftragt. Nach einigen Zeichnungen entschied ich mich für eine Variante mit Dachterasse für die ober Wohnung. Nun stellt sich leider das Bauamt quer, da der Bebauungsplan nur Dächer mit einer Neigung von 35 bis 50 Grad vorsieht. Die Dame vom Bauamt meinte heute, dass Sie das Dach so nicht genehmigen wird. (auch wenn ich einen Beschluß der Gemeindevertretung zur Befreiung vom B-Plan nachreiche, da bei mir kein "Härtefall" vorliege). Nach Rücksprache mit meinen Nachbarn hat die selbe Dame beim Bauamt allerdings letztes Jahr bei meinen Nachbarn ein Dach mit einer Neigung von 23 Grad genehmigt.
Da ich den Anbau gerne wie geplant vornehmen würde, interessiere ich mich für die mir verbleibenden Möglichkeiten! Kann mir jemand helfen?

Punkt 2: Mein Bauunternehmer hat alle Häuser in diesem Bebauungsgebiet selbst gebaut. Hätte er das mit der Dachneigung nicht wissen müssen? Habe jetzt natürlich schon alle Darlehnsmittel aufgenommen, die ich nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben kann. Kann ich den Bauunternehmer für die Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch nehmen?

MfG Thorsten



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