Re: fehlende Baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 August, 2005 um 21:14:59

Antwort auf: fehlende Baugenehmigung von Mareike am 30 August, 2005 um 16:48:31:

Grundsätzlich wird keine illegal gebautes Gebäude durch das reine existieren irgendwann legal. Es gibt Situationen und Gemeinden in denen Gebäude eine Generalamnestie erhalten haben. Weiterhin gibt es sog. Duldungsbescheide, die einen Bestandschutz für bestehende Gebäude zu Folge haben. Nicht genehmigte Gebäude können nachgenehmigt werden sofern sie genehmigungsfähig sind. Wenn eine Genehmigung auch nachträglich nicht erreicht werden kann droht die Abrissverfügung.

: Sollte ein Stallgebäude aus Holz zur Unterbringung von Tieren bereits vor mehr als 10 Jahren ohne Baugenehmigung errichtet worden sein, kann es zum jetztigen Zeitpunkt immer noch "illegal" sein? In wie weit gibt es eine Art Duldung? Kann noch ein Bußgeld oder eventuell ein Nutzungsentzug erteilt werden?
: Wo kann man dies nachschlagen, denn die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gibt dazu nichts näheres an. Oder betrifft dies Regelungen des allgemeinen Verwaktungsrechts?
: Vielen Dank





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