Re: Gartenhütte Abstand zur Grenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Heike Legel am 31 August, 2005 um 11:25:11

Antwort auf: Gartenhütte Abstand zur Grenze von klaus am 22 August, 2005 um 21:28:49:

Hallo,
in Hessen muß die Gartenhütte/Holzhütte 3m von der Grundstücksgrenze/n entfernt aufgestellt sein, hier ist auch noch der umbaute Raum ausschlaggebend. Ab einer gewissen Größe geht es schon mal gar nicht ohne Baugenehmigung; Auskunft hierüber gibt es beim Bauamt der Gemeinde. Nur mit Genehmigung (schriftlich) des Nachbarn, also Ihnen, wäre es möglich, die Hütte auf die Grenze zu bauen. Wir haben das nämlich gemacht und unsere Nachbarin hat uns sofort darauf hingewiesen, duldet es aber bis jetzt.
Gruß
H.Legel



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]