Re: Staffelgeschoss mit geneigtem Dach


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 August, 2005 um 13:24:51

Antwort auf: Staffelgeschoss mit geneigtem Dach von Udo am 31 August, 2005 um 12:09:46:

Im Rahmen der Begriffsbestimmungen des Vollgeschosses beschreibt die BauO NRW "ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss)". Von Flachdach steht da nichts. Andere offizielle Definitionen habe ich auf die Schnelle nicht gefunden und sind mir bewußt auch nicht bekannt.

Meines Erachtens werden da auch zwei Grundbegriffe zusammen geworfen, die nur indirekt in Bezug zueinander stehen. Flachdach beschreibt eine Dachform, wie Satteldach, Walmdach, Tonnendach usw., während Staffelgeschoss ein Bauteil beschreibt, wie Terrasse, Balkon usw.

Allerdings könnte im Rahmen des B-Planes festgelegt sein, dass in einem bestimmten Bereich nur Staffelgeschosse MIT Flachdächern zugelassen sind.

: Darf ein Staffelgeschoss ein geneigtes Dach haben oder gibt es eine Vorschrift, die besagt das dies ein Flachdach sein muß, wie mein Bauamt behauptet.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]