Re: Schuppenanbau Vorderseite Reihenhaus - Zustimmung des Nachbarn?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 September, 2005 um 08:55:49

Antwort auf: Schuppenanbau Vorderseite Reihenhaus - Zustimmung des Nachbarn? von Jörg Thelenberg am 31 August, 2005 um 17:50:04:

Es gibt eine Reihe von Gebäudearten, die genehmigungsfrei sind (in NRW §65 BauO NRW). Der spezielle B-Plan kann u. U. aber auch solche Gebäude auf dem Grundstück ausschließen. Wie immer: Rückfrage beim Bauamt bringt nähere Info.

: Hallo,

: ist es generell zulässig, bei Reihenhäusern an der zum gemeinsamen Zugangsweg liegenden Seite auf den "Vorgartenstreifen") einen kleinen Holzschuppen an die Hauswand (z.B. für Mülltonnen, Fahradanhäger, Kaminholz, ohne gesonderte Zustimmung der Nachbarn zu bauen, oder was ist bezüglich Material, Farbe, Maßen zu beachten?

: Mit freundlichen Grüßen

: Jörg Thelenberg




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