Re: Luftreinhalterichtlinie


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Abgeschickt von NinaGrotha am 03 April, 2005 um 16:14:46

Antwort auf: Luftreinhalterichtlinie von Philipp-Dammen am 03 April, 2005 um 11:20:35:

Beides im BImSchG und in irgendwelchen BImSchV und zwar wie folgt:
Richtlinien zur Luftqualität
"Mutter-Richtlinie" 96/62/EG des Rates vom 27.9.1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Amtsblatt EG L 296 S. 55)
Für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Feinpartikel, Schwebstaub, Blei und Ozon (Anfangsphase) sowie Benzol, Kohlenmonoxid, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK – Leitsubstanz Benzo(a)pyren), Cadmium, Arsen, Nickel und Quecksilber (weitere Phase) hat die Kommission Vorschriften zu erarbeiten. In diesen Richtlinien ist vorzusehen, dass flächendeckend für das Gebiet der Gemeinschaft Grenzwerte (ggf. verbunden mit Toleranzmargen), Zielwerte, Langfristziele oder Alarmschwellen festzulegen sind, die Luftqualität nach einheitlichen Kriterien regelmäßig zu beurteilen ist und die Öffentlichkeit zu informieren ist. Diese sogenannte Rahmenrichtlinie Luftqualität wurde umgesetzt mit der Bekanntmachung vom 1.10.1998 (BAnz S. 15126), durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11.9.2002, BGBl. I S. 3622 und durch die 22. BImSchV vom 11.9.2002
Und nun zur Luftreinhalterichtlinie,die ja momentan durch die News geht:
Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22.4.1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (Amtsblatt EG L 163 S. 41), geändert durch Entscheidung 2001/744/EG der Kommission vom 17.10.2001 (ABl. EG L 278 S. 35)
Diese "1.Tochterrichtlinie" zur Rahmenrichtlinie Luftqualität enthält Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei, für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid auch Alarmschwellen. Für die Beurteilung sind das Messnetz und das Messverfahren einheitlich vorgeschrieben. Das Staatsgebiet ist in Ballungsgebiete und andere nach dem Grad der Luftverunreinigung unterschiedliche Gebiete einzuteilen. In Abhängigkeit von der gegebenen Luftbelastung können ergänzend oder allein Modellierungsverfahren angewandt werden. Bei Überschreiten der Grenzwerte müssen Maßnahmenpläne, bei Überschreiten der Alarmschwellen Aktionspläne aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit ist zeitnah zu informieren. Die Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11.9.2002, BGBl. I S. 3622, und die 22. BImSchV vom 11.9.2002



: Wo findet man was zur Luftreinhalterichtlinie in Hessen?
: Wohne in einem Haus an einer Hauptverkehrsstrasse und die Fenster sind hier innerhalb von 3 Tagen völlig verstaubt.
: Einen Messwagen hab ich hier noch nie gesehen.
: Kann man nicht Schadenersatz verlangen, wenn die Stadt nicht tätig wird?
: Habe das ganze schon in meinem Freundeskreis mit Juristen diskutiert, aber denen ist die neue Regelung noch völlig unbekannt und auch nur aus den Medien bekannt.





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