Re: Insolvenz des Bauträgers und Wegnahme des Dachstuhles


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Abgeschickt von user am 02 September, 2005 um 13:02:40:

Antwort auf: Insolvenz des Bauträgers und Wegnahme des Dachstuhles von Lisa am 01 September, 2005 um 13:55:08:

alles was fest mit dem grundstück verbunden ist, ist eigentum des grundstückbesitzers! folglich ist auch der nicht bezahlte dachstuhl ihr eigentum! da sie keinen vertrag mit dem zimmermann haben, hat er ihnen gegenüber auch keinen zahlungsanspruch! im prinzip hat er sich mit der entfernung des dachstuhls strafbar gemacht!
jedoch ist die situation des zimmermanns verständlich. in der wirtschaftlich angeschlagenen bauwirtschaft kann eine nicht bezahlte leistung die existenz eines unternehmens darstellen.
verhandeln sie mit dem zimmermann um eine für beide seiten zufriedene lösung zu finden!
ansonsten gibt es nur den weg über einen anwalt!




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