Re: Treppe für Behindertenfahrstuhl, Hausanschlußraum mit Gasheizung bei Holzhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 September, 2005 um 22:04:19

Antwort auf: Treppe für Behindertenfahrstuhl, Hausanschlußraum mit Gasheizung bei Holzhaus von Verena Feld am 03 September, 2005 um 12:35:35:

: Meine erste Frage: Welche Mindestbreite sollte eine Treppe, die eventl. mit einem Behindertenfahrstuhl nachgerüstet wird, haben?

Ich gehe davon aus, dass mit Behindertenfahrstuhl ein Treppenlift für Rollstühle o. ä. gemeint ist. Die üblichen und zugelassenen Systeme sind für den Einbau in Einfamilienhäusern konzipiert un können meist auch in den schmalen Treppen von ca. 90 cm lichter Laufbreite eingebaut werden. Problematisch ist planerisch eigentlich mehr der Bereich in dem sich die Plattform im Ruhezustand befinden soll, da dieser Bereich dann meist den Zugang zur Treppe oder zu einem Raum behindert. Wenn zeitgleich die normale Benutzung der Treppe möglich sein soll muß die baurechtlich erforderliche Breite (> 80cm bzw. >1,00 m) zusätzlich zur Plattform vorhanden sein. Das kann dann schnell Breiten von 1,50 - 1,80 m erreichen. Die Außendienstler beraten da sicher gerne auch vor Ort - nur bitte nichts beim ersten Termin unterschreiben sondern zunächst mehrere Ansätze für die Umsetzung durchdenken.

: Zweite Frage: Kann ein Brenner einer Gasheizung in einem Hausanschlußraum außerhalb, bzw. an das Wohngebäude angrenzend untergebracht werden. Wie ist die lage wenn es sich um ein Holzhaus handelt, allerdings mit Wänden, der Feuerwiderstandsklasse F 90-B. Kann dieser Raum in Holzbauweise ausgeführt werden oder muß er gemauert werden?
: Danke im voraus, mfg Verena Feld




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