Regelung eines Überbaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Tarantinoo am 04 September, 2005 um 16:11:58

Hallo,

mein Problem ein Überbau des Nachbargrundstücks. Der Verursacher ist das von mir beauftragte Bauunternehmen, das zwei sehr nahe beieinanderliegende Grenzsteine verwechstelt hat, so dass meine Garage an einer Ecke 30cm und an der anderen Ecke 60cm auf das unbebaute Nachbargrundstück ragt. Es handelt sich hierbei samt Einfahrt um ein ca. 3qm großes dreieckiges Stück Grund.

Nun habe ich Fragen zu meinen Rechten bei der Regelung des Problems. Wir befinden uns in Bayern.

Ich sehe folgende Alternativen:

1. Mein Nachbarn schlägt vor, ich kaufe ihm ein dreieckiges Stück Grund ab. Damit eine neue linienförmige Grenze entsteht, ist dieses Stück 25qm groß. Zusätzlich möchte er, dass ich eine Verpflichtung zur Übernahme seiner Abstandsflächen im Grundbuch eintragen lasse.

2. Ich zahle Pacht für das 3qm große Stück Land.

3. Ich kaufe nur das 3qm große Stück Land.

Zu 1. Bei der vorgeschlagenen Lösung gefällt mir bisher nicht, dass ich seine Abstandsflächen nicht nur auf das 25qm-Stück übernehmen muss, sondern auch auf das bisherige Grundstück, da das bisherige nur vergrößert wird. Falls dem so ist, erleide ich doch einen Nachteil, der weit über das ursprüngliche Problem hinausgeht. Ist es so? oder lässt sich die Abstandsflächenübernhame auf das 25qm-Stück beschränken? Ist denn eine solche Verpflichtung überhaupt üblich in solchen Fällen?

Zu 2. Diese Lösung gefällt meinem Nachbarn überhaupt nicht. Er droht mir, nur das überbaute Stück Land verpachten zu wollen und mir meine Einfahrt zur Garage mit einem Zaum zu versperren. D.h. Es würde wohl das Garagentor nicht zu öffnen sein. Darf mein Nachbar das? oder müsste er mir die Einfahrt gewähren.

Grundsätzliche Frage: Welches Vorgehen ist denn in solchen Fällen üblich? Muss die Kauflösung angenommen werden, oder ist die Pacht zulässig? Muss eine zusätzliche Entschädigung gezahlt werden, da mein Nachbar jetzt nicht mehr ganz so bauen kann, wie er es vorher gewollt hätte (60cm Verschiebung)? Wie hoch kann dieser Ausgleich ausfallen?

Danke für Antworten auf diese schwierige Problematik!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]