Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 September, 2005 um 20:29:01
Antwort auf: Carport von Dirk am 04 September, 2005 um 17:39:46:
Nachzulesen sind derartige Festlegungen in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, hier die NBauO §69 ff, der auf einen Anhang verweist, den ich jetzt leider nicht kenne.
: Ich habe gehört das in Niedersachsen Carports bis zu
: 40 m3 umbauter Raum genemigsfrei sind.
: Stimmt das und wo kann ich das nachlesen.