Grundstück beplant?


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Abgeschickt von Steffen B. am 05 September, 2005 um 11:18:44

Ich habe nach §34 BauGB (Ortsabrundungssatzung) gebaut. In der Satzung wurde uns ein Baufeld (überbaubarer Bereich)zugeteilt, der auch unbedingt einzuhalten war. Die Gemeinde möchte nun mit uns einen Erschließungsvertrag abschließen und das gesamte Grundstück für die Berechnung zugrunde gelegt. Mein Grundstück wurde daurch die Satzung in den unbeplanten Innenbereich übernommen, allerdings vertrete ich (und einige Bekannte vom Fach), die Meinung, dass das Grundstück durch das Baufeld beplant ist und die Gemeinde nur den überbaubaren Bereich für die Berechnung zugrunde legen kann.
In der Entwässerungssatzung heißt es sinngemäß: Im Bereich eines Bebauungsplanes ist die überbaubare Fläche zugrunde zu legen, im unbeplanten Innenbereich das Grundbuchgrundstück.
Wer hat Recht?



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