Re: Baugenehmigung!


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Abgeschickt von Erich Bauer am 03 April, 2005 um 19:32:26

Antwort auf: Baugenehmigung! von Patrick Schmid am 03 April, 2005 um 18:12:09:


: Meine eltern haben einen Campingplatz, mit einem Selbstbedienungsladen, vor 10 Jahren habe sie ohne BG einen imbiss mit Essensraum angebaut!
:

Wenn an ein genehmigtes Gebäude ein ungenehmigtes angebaut wurde, kann man versuchen, den Verstoß gegen das formelle Baurecht durch einen nachträglichen Bauantrag für das ungenehmigte Gebäude zu heilen, wenn eine genehmigte Nutzung geändert wurde, eben durch einen entsprechenden Bauantrag, der die Nutzungsänderung zum Inhalt hat.

Eine ganz andere Frage ist, ob das dann materiell genehmigungsfähig ist. Bestandsschutz für Rechtswidriges gibt es auch nach zehn Jahren nicht. "Duldung" gibt es nur in den ganz seltenen Fällen, in denen die Baugenehmigungsbehörde dies ausdrücklich ausgesprochen hat.




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