Re: Innen- oder Außenbereich


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Abgeschickt von P.Trisha am 05 September, 2005 um 11:25:23:

Antwort auf: Re: Innen- oder Außenbereich von Dirk Baumeister am 05 September, 2005 um 11:08:17:

Es ist nur bekannt,dass die Gemeinde Kurerholungsanlagen errichten will.
Über die weiteren Ziele der Gebietsentwicklung sind keine Informationen vorhanden. Erschließungen sind als gegeben anzusehen.
Der Bebauungsplan ist nichtig, da ein Verstoß gegen § 9 BauGB vorliegt und § 214 IV BauGB nicht eingreift.
Die Grundstücksbesitzer haben etwas gegen die Beplanung sowie der einzige Nachbar.



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