Nebenbestimmung zu Baugenehmigung


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Abgeschickt von Peter O. am 05 September, 2005 um 12:11:25:

Gibt es in der BauO NRW (oder vielleicht in anderen Gesetzen) eine Vorschrift, die regelt, dass eine Baugenehmigung mit einer Nebenbestimmung (z.B. Auflage) versehen werden darf oder richtet sich das alleine nach § 36 VwVfG NRW?



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