Re: Innen- oder Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 September, 2005 um 12:46:43

Antwort auf: Re: Innen- oder Außenbereich von P.Trisha am 05 September, 2005 um 11:25:23:

Wen interressiert denn dann ob das Grundstück nach §34 oder §35 BauGB einzustufen ist? Die möglichen Nutznieser einer solchen Einordnung scheinen sich ja gerade gegen die Überplanung und Bebauung zu Wehr zu setzen.

: Es ist nur bekannt,dass die Gemeinde Kurerholungsanlagen errichten will.
: Über die weiteren Ziele der Gebietsentwicklung sind keine Informationen vorhanden. Erschließungen sind als gegeben anzusehen.
: Der Bebauungsplan ist nichtig, da ein Verstoß gegen § 9 BauGB vorliegt und § 214 IV BauGB nicht eingreift.
: Die Grundstücksbesitzer haben etwas gegen die Beplanung sowie der einzige Nachbar.





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