Re: Bauvertrag -> Wohnfläche -> Terrasse


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Abgeschickt von Foni am 05 September, 2005 um 12:54:38:

Antwort auf: Bauvertrag -> Wohnfläche -> Terrasse von Frank B. am 05 September, 2005 um 10:52:17:

Hallo,

ich verstehe zwar Ihren Standpunkt, denke aber, das der Unternehmer im Recht ist. Alle Leistungen werden in Gewerke unterteilt und wenn Ihre vertraglich zugesicherte Baubeschreibung aussagt, dass Aussenanlagen in Eigenleistung erbracht werden, dann ist das Ihr Part. Das damit ein Teil der Wohnfläche nicht vom Unternehmer erbracht wird ist klar, denn dies leisten Sie ja in Eigenleistung. Ggf. prüfen Sie Ihren Vertrag nochmal auf eine Vereinbarung, wie zu verfahren ist, wenn Widersprüche im Vertragswerk gegeben sind. Aber meines Erachtens nach sind Sie (leider) nicht im Recht.




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