Re: Treppengeländer erforderlich ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 September, 2005 um 17:16:54

Antwort auf: Treppengeländer erforderlich ? von ThomasR am 05 September, 2005 um 17:04:28:

Solange die "Absturzhöhen", also der Hohenunterschied zwischen potentieller Absturzkante und Landeplatz, nicht mehr als 1,00 m beträgt sagen die Vorschriften nichts dazu. Ab besagtem Meter sind die Vorschriften der BauO NRW einzuhalten. Z. B. §36 (9) BauO NRW: "Treppengeländer müssen mindestens 0,90m bei Treppen mit mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10m hoch sein." sowie § 41 (1) BauO NRW In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren. [...]" Die Höhen sind die gleichen wie für Treppengeländer.

: Hallo,

: in unserem "Gebrauchthaus" haben wir alle Geländer entfernt, weil extrem häßlich. Nun leben wir zwar gut damit, aber was sagen die Vorschriften dazu ?

: Standort NRW, normale Geschoßtreppe 1,20m breit, Einfamilienhaus

: Gruß




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]