Re: Rauchen auf dem Balkon in Mehrfamilienhaus


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Abgeschickt von wird nix am 05 September, 2005 um 17:46:16:

Antwort auf: Re: Rauchen auf dem Balkon in Mehrfamilienhaus von Dieter am 05 September, 2005 um 08:28:39:

ist über das Nachbarschaftsrecht geregelt.

Blauer Dunst auf dem Balkon
Auf dem eigenen Balkon kann man rauchen soviel man will. Wenn es den Nachbarn stört, kann dieser dagegen nichts unternehmen, entschied das AG Bonn. Es ist gerade in einem Wohngebiet, in dem die Häuser dicht an dicht stehen, praktisch unmöglich, zu verhindern, dass Zigarettenqualm auch die angrenzenden Wohnungen und Balkone erreicht. Außerdem dürfte der Qualm von ein paar Zigaretten nicht so erheblich sein, dass er nicht hingenommen werden könnte. Wer also zum Rauchen auf den Balkon verbannt wird, braucht keine Angst vor den Nachbarn zu haben. -Aber vor dem Lungenkrebs
Quelle hab ich als Link reingestellt.





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